Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Pflegeunterhalt für Eltern

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist
nachvollziehbar. Wenn Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern
aufkommen sollen, dann muss Gesetzgeber und Gericht das
innerfamiliäre Verhältnis weitgehend egal sein. Emotionale
Belastungen durch Streit oder Kontaktverweigerung, wie in dem
aktuellen Einzelfall, ändern nichts an der Verantwortung von Eltern
und Kindern füreinander. Auch lässt sich die Zeitspanne, in der sich
hier der Vater von seinem Sohn abgewandt hatte, nicht nach Jahren
staffeln.

Dass Eltern und ihre Kinder gegenseitig zu Unterhaltszahlungen
verpflichtet sind, steht im Gesetz – und sollte zudem breiter
gesellschaftlicher Konsens sein. Das ist indes ein frommer Wunsch,
weil die ersten Generationen der Scheidungskinder in ein Alter
kommen, in dem sie für ihre Eltern sorgen müssen. Vor diesem
Hintergrund ist zu erwarten, dass die Anzahl der Prozesse zunehmen
wird. Denn ein Kind, für das ein Vater keinen Unterhalt gezahlt hat,
dürfte kaum bereit sein, für die Pflegekosten seines Erzeugers
aufzukommen. Das BGH-Urteil wird also nicht das letzte dieser Art
sein.

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