Man kann nicht in Deutschland heimisch werden,
ohne Deutsch zu sprechen. Dass das Urteil des EuGH in Luxemburg
gestern trotzdem anders ausgefallen ist, war absehbar. Deutschland
hat in den zurückliegenden Jahren eine ganze Reihe von
ausländerrechtlichen Vorschriften erlassen, deren eigentlicher Sinn
eben nicht eine integrierende Aufnahme, sondern die möglichst
einfache Abwehr war. Diese Wirkung erreichte man wie beim Sprachtest
dadurch, dass die Regelungen ohne Rücksicht auf Einzelfälle pauschal
angewendet wurden. Konnte der Bewerber ein Sprachtest-Zertifikat
vorlegen, durfte er kommen. Falls nicht, gab es keine Papiere. So
nicht, sagten die Richter. Sie haben Recht. Die Einzelfall-Prüfung
ist das entscheidende Werkzeug, das aus einer inhumanen
Pauschalregelung ein selbst dann noch menschliches Verfahren macht,
wenn man unberechtigte von berechtigten Bewerbern trennen will.
Deutschland hat es – absichtlich? – verschlafen, seine Gesetzgebung
zum Umgang mit Zuwanderern durch die Brille dieses Prinzips zu
revidieren. Nun wird man dazu gezwungen.
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