Welche Leistungen jemand aus der
Pflegeversicherung erhält, bestimmt der Medizinische Dienst (MDK),
indem er die „Pflegestufe“ feststellt. Ein Mitarbeiter des MDK kommt
dorthin, wo der Pflegebedürftige lebt und muss erkunden, was dieser
noch selbst leisten kann und welche Hilfe er benötigt. Bei diesem
Termin soll sich der „Prüfling“ keinesfalls verstellen, sich weder im
besten Licht noch bewusst gebrechlich präsentieren, rät das
Apothekenmagazin „Senioren-Ratgeber“. Am besten sei es, schon vorher
ein Pflegetagebuch zu führen, in dem der Alltag möglichst detailliert
erfasst wird. Vordrucke bekommt man bei der Pflegeversicherung, einer
Verbraucherzentrale oder im Internet. Ebenfalls sollten medizinische
Befunde und Berichte eines Pflegedienstes bereit gehalten werden.
Personen, die dem Pflegebedürftigen regelmäßig helfen, sollten bei
Besuch des MDK anwesend sein und darauf achten, dass ihre
Einschätzung im Gutachten berücksichtigt wird.
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Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 2/2015 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
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Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
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