Bereits in den kommenden Wochen soll das Kabinett eine Gesetzesanpassung beschließen, die es Kraftfahrzeugführern verbietet, eine Brille zu tragen. Ab dem 1.1.2018 soll die Neuregelung dann spätestens in Kraft treten. Autofahrer mit einer Sehschwäche dürfen sich ab dann nur noch mit Kontaktlinsen hinters Steuer setzen.
Sonnenbrillen werden von der Änderung zunächst nicht betroffen sein. ?Der UV- und Blendschutz ist im Straßenverkehr ein sehr wichtiges Thema und kann zurzeit noch nicht adäquat auf andere Weise gesichert werden.?, so Wommer. Erst wenn selbsttönende Windschutzscheiben serienmäßig in Neuwagen verbaut werden und sich ältere Fahrzeuge kostengünstig umrüsten lassen, sollen auch Sonnenbrillen von dem neuen Gesetz eingeschlossen werden.
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