Die ÖDP NRW sieht sich durch dieses Urteil des höchsten europäischen Gerichts in ihrer Auffassung bestätigt, dass Schiedsgerichtsvereinbarungen in Handelsverträgen unzulässig sind, soweit diese die Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit entziehen. Sie sieht in diesem Urteil auch Ausstrahlungen auf Handelsverträge, die zwischen der EU und Drittstaaten geschlossen werden. Auch hier muss sichergestellt werden, dass Streitigkeiten aus diesen Abkommen von einem ordentlichen Gericht unter Wahrung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts überprüft werden können. Entsprechende Klauseln in den sogenannten „Freihandelsabkommen“ sind nach ÖDP-Meinung weder mit dem Rechtsstaatsgebot noch mit dem Gemein-schaftsrecht der EU vereinbar.
**********************************************************************************
Link zur Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-03/cp180026de.pdf