Rheinische Post: KORREKTUR / Barley drängt auf verbraucherschutzfreundliche Anwendung der Datenschutzgrundverordnung

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD)
drängt auf eine verbraucherschutzfreundliche Anwendung der
EU-Datenschutzgrundverordnung. „Die Europäische
Datenschutzgrundverordnung ist ein Meilenstein für den Schutz der
persönlichen Daten“, sagte Barley der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Samstagausgabe) und fügte hinzu: „Wir müssen
dafür sorgen, dass sie verbraucherfreundlich angewandt wird. Das gilt
insbesondere für Vereine, Ehrenamtliche und kleine Unternehmen.“ Aber
allen Digitalkonzernen, die mit persönlichen Daten sehr viel Geld
verdienten, müsse klar sein: „Wenn sie sich nicht an das europäische
Recht halten, drohen ihnen künftig schmerzhafte Sanktionen von bis zu
vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes“, sagte die
Justizministerin. Medienberichten zufolge hatte zuvor Bundeskanzlerin
Angela Merkel (CDU) Lockerungen in Aussicht gestellt und eingeräumt,
dass manche Regelungen der ab 25. Mai geltenden
EU-Datenschutzgrundverordnung eine „Überforderung“ seien. Die
Federführung bei der Umsetzung in Deutschland hat das
Bundesinnenministerium.

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