An sich musste man der AfD also fast dankbar
sein, dass sie das Bundesverfassungsgericht anruft. Denn die Partei
musste damit rechnen, dass Karlsruhe auf den Vorrang des EU-Rechts
verweist, der die AfD-Theorie wie ein Kartenhaus zusammenfallen
lässt. Doch die Verfassungsrichter haben die Chance zur Klärung
ungenutzt verstreichen lassen. Nun hat die AfD den Prozess formal
verloren, kann aber an ihren hetzerischen Vorwürfen unkorrigiert
festhalten. Juristisch war es nicht zwingend, die AfD-Klage für
unzulässig zu erklären. Aber selbst wenn man dies unterstellt: Wenn
die Richter sich zu einer Rechtsfrage äußern wollten, fanden sie
bisher stets einen Weg. Diesmal aber waren sie nicht hilfreich.
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