Laut ABDA-Satzung erhalten die Mitglieder ABDA (17 Landesapothekerkammern und 17 Landesapothekerverbände) nun erneut die Möglichkeit, Vorschläge für die drei genannten Ämter einzureichen. Innerhalb von sechs Wochen kommt dann die Mitgliederversammlung für eine Neuwahl erneut zusammen. Bis zur Neuwahl bleiben die gewählten Vorstandsmitglieder nach der Satzung im Amt.
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