Verlängerung der Frist für die Abgabe von Anträgen auf Vorsteuervergütung für das Kalenderjahr 2009

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf www.grprainer.com erklärt: Eine entsprechende Umsetzung dieser Verlängerung durch Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung ist nicht mehr möglich.

Das Bundesfinanzministerium lässt es deshalb zu, dass im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer die Vergütung von Vorsteuerbeträgen für das Kalenderjahr 2009 bis zum 31.3.2011 beantragen können. Entsprechend kann ein im Inland ansässiger Unternehmer einen Antrag auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen EU-Mitgliedstaat für das Kalenderjahr 2009 dem Bundeszen¬tralamt für Steuern bis zum 31.3.2011 übermitteln.

http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html