Der Automatenkonzern Gauselmann könnte mit
seinem Spendensystem gegen Vorschriften des Parteiengesetzes
verstoßen haben. Dies berichtet die in Bielefeld erscheinende Neue
Westfälische (Dienstagsausgabe). Die Bielefelder Staatsanwaltschaft
habe deshalb den Fall „zur eigenständigen Prüfung“ an die zuständige
Staatsanwaltschaft in Berlin geschickt, sagte der Bielefelder
Oberstaatsanwalt Klaus Pollmann dem Blatt. Seniorchef Paul Gauselmann
(76) hatte seine Manager zu Spenden an Parteien angehalten.
Möglicherweise könnte durch das System bewirkt worden sein, dass
Angaben in den Rechenschaftsberichten der Parteien unrichtig waren
oder die Herkunft der Spenden verschleiert wurde.
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