Deutsche Rentenversicherung Bund: Information für Rentner, die von der Schließung ihrer Krankenkasse betroffen sind

Bei Schließung einer Krankenkasse können betroffene
Rentenbezieher ihre neue gesetzliche Krankenkasse frei wählen. Die
gewählte Krankenkasse ist nach geltendem Recht verpflichtet, die
Rentner aufzunehmen. Der neue Versicherungsschutz schließt sich
nahtlos an den bisherigen an. Darauf weist die Deutsche
Rentenversicherung Bund in Berlin vor dem Hintergrund aktueller
Berichte über die Schließung der CITY BKK hin.

Für Rentenbezieher, die – aus welchen Gründen auch immer – bis zum
11. August 2011 keine neue Krankenkasse wählen konnten, übernimmt der
zuständige Rentenversicherungsträger die Anmeldung bei einer
Krankenkasse. Dies wird in aller Regel die Krankenkasse sein, bei der
der Rentner vor seiner Mitgliedschaft in der CITY BKK versichert war.
Lässt sich eine solche Krankenkasse nicht ermitteln, meldet der
Rentenversicherungsträger den Rentner bei einer anderen gesetzlichen
Krankenkasse an.

Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
pressestelle@drv-bund.de