Wird der Polizist – für die Mehrheit Freund und
Helfer – für eine Minderheit brutaler Krimineller zum Feind und
Freiwild?
Zahlen zeigen, dass die Hemmschwellen sinken. Täter nehmen nicht
mehr Reißaus, wenn der Streifenwagen kommt, sondern prügeln und
stechen auf die Besatzung ein. Öfter locken sie Uniformierte in die
Falle – so wie wohl Dienstagnacht in Gelsenkirchen und zuvor in
Oberhausen, wie in Köln und anderswo.
Das ist ein zunehmend Alltag gewordener Angriff auf den
Rechtsstaat und sein Gewaltmonopol. Wenn der Ruf nach schärferen
Gesetzen in vielen Fällen auch nur ein überflüssiger Reflex ist –
hier ist er mehr als angebracht.
Denn der § 113 des Strafgesetzbuches, der den Widerstand
gegen einen Vollstreckungsbeamten bestraft, lässt die Bestrafung nur
unter eng begrenzten Voraussetzungen zu. Viele Polizeibeamte fühlen
sich so nicht genügend geschützt. Der Vorschlag der Gewerkschaft der
Polizei, das Strafrecht an dieser Stelle neu zu formulieren, gehört
auf die Pulte der Bundestagsabgeordneten.
Die Angriffe bedrohen ja nicht nur Leben und Gesundheit
ausgerechnet von Mitbürgern, die sich unseren Schutz zum Beruf
gewählt haben. Sie stellen auch unser Recht auf diesen Schutz
grundsätzlich infrage. Das muss für die Täter mehr als bisher Folgen
haben.
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