NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft muss
über das Gnadengesuch des Essener Star-Chirurgen Christoph Broelsch
entscheiden, den das Essener Landgericht wegen Bestechlichkeit,
Nötigung und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt hat.
Das sagte der Dortmunder Jurist Michael Bahlke im Gespräch mit der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). Bahlke
hatte sich mit dem Gnadengesuch zunächst an Bundespräsident Christian
Wulff gewandt. In einem Schreiben des Bundespräsidialamtes, das
Bahlke gestern erhielt, erklärt sich der Bundespräsident allerdings
für nicht zuständig, da das Urteil von einem Landesgericht gesprochen
worden sei. Der Transplantationsmediziner Broelsch hatte laut dem
Urteil des Essener Landgerichts unter anderem Kranken versprochen,
sie persönlich zu behandeln, und dafür bis zu 7500 Euro als „Spende“
verlangt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil kürzlich bestätigt.
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