Fischbach/Noll: Keine Blockade beim Bundeskinderschutzgesetz

Es zeichnet sich ab, dass einige Länder dem
geplanten Bundeskinderschutzgesetz am 25. November 2011 im Bundesrat
nicht zustimmen werden. Dazu erklären die stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach, und die
zuständige Berichterstatterin Michaela Noll:

„Wer entsetzliche Schicksale wie die von Kevin, Lea-Sophie oder
Jessica verhindern will, der darf das Bundeskinderschutzgesetz jetzt
nicht blockieren. Bereits im Jahr 2009 ist ein Kinderschutzgesetz am
Widerstand der SPD gescheitert. Wir sind es unseren Kindern schuldig,
sie bestmöglich vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen.

Die christlich-liberale Koalition hat lange an diesem Gesetz
gearbeitet. Die Fachwelt wurde von Anfang an intensiv in den
Beratungsprozess eingebunden. Fachlich sind sich alle einig: Das
Bundeskinderschutzgesetz ist ein gelungenes Gesetz. Dies hat sowohl
die Anhörung im Familienausschuss am 26. September 2011 belegt als
auch die Abstimmung im Bundestag am 27. Oktober 2011 – das Gesetz
wurde ohne eine einzige Gegenstimme beschlossen.

Wenn einige Länder das Gesetz nun blockieren, müssen sie sich die
Frage gefallen lassen, ob ihnen parteipolitische Erwägungen wichtiger
sind als der Kinderschutz. Auf dem Rücken unserer Kinder darf kein
Machtkampf ausgetragen werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
appelliert daher an die Länder, zum Wohle unserer Kinder am Freitag
für das Bundeskinderschutzgesetz zu stimmen.“

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