Deutsche Umwelthilfe und Kommunen klagen gegen „Wannsee-Route“ am neuen Berliner Flughafen

Streckenführung verlärmt Gemeinden Kleinmachnow,
Stahnsdorf und potenziell auch Teltow und missachtet europäisches
Umweltrecht – Airlines stellen unwesentlich kürzere Streckenführung
über Gesundheitsschutz für die Bürger – Bündnis drängt auf
Neuausrichtung der Route zum Schutz der Anwohner – Betroffene hätten
früher beteiligt und Risiken und Lärmbelastung bestmöglich vermieden
werden müssen

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat heute (21.3.2012)
gemeinsam mit den Kommunen Kleinmachnow und Stahnsdorf sowie drei
Privatpersonen Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
gegen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung eingereicht. Das
Bündnis wehrt sich damit gegen die Festlegung der so genannten
„Wannsee-Route“ für den neuen Flughafen Berlin Brandenburg, die über
die im Südwesten Berlins gelegenen Gemeinden hinweg führen soll. Die
Kommunen und der Umwelt- und Verbraucherschutzverband lehnen die
Streckenführung sowohl aus Lärmschutz-, als auch aus Gründen des
Umweltschutzes ab und verweisen auf eine bestehende Alternative
entlang des südlich um Potsdam herum führenden Autobahnrings.

Der Klage geht die gestern (20.3.2012) im Bundesanzeiger
veröffentlichte und damit rechtswirksame Festsetzung der Flugrouten
voraus. Durch diese sind Kleinmachnow und Stahnsdorf unmittelbar
betroffen. Auch Teltow droht nach der Ankündigung der Deutschen
Flugsicherung, Abweichungen von der Route erlauben zu wollen, eine
erhöhte Belastung durch Fluglärm. Sowohl das Umweltbundesamt als auch
die Fluglärmkommission teilen die Einschätzung der Kläger, wonach die
„Wannsee-Route“ die südwestlich gelegenen Kommunen Berlins unnötig
verlärmt. Darüber hinaus führt die Flugstrecke unmittelbar in die
Nähe des gegen Flugzeugabsturz weitgehend ungesicherten Reaktors des
Helmholtz-Zentrums Berlin, was die Risiken im Falle eines Absturzes
massiv erhöht.

Die DUH will mit der Klage sowohl die Anwohner, als auch das
europäische Umweltrecht schützen. „Lärmschutz ist Gesundheitsschutz
und eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit. Deshalb
setzt sich die DUH bundesweit für einen effektiveren Lärmschutz ein“,
betont DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Es kann nicht sein,
dass die Airlines ihre wirtschaftlichen Interessen über das Wohl der
Bürgerinnen und Bürger stellen, nur um mit einer unwesentlich
kürzeren Streckenführung ein paar Euro zu sparen. Das ist ebenso
fahrlässig wie unverantwortlich.“ Resch verlangt von den
Verantwortlichen auf Seiten des Bauherrn, der Politik und der
Behörden, dass sie den allgemeinen Grundsatz der Minimierung von
Lärmlasten beherzigen. Das bedeute möglichst wenige Betroffene und
keine ökonomische Optimierung um jeden – gesundheitlichen – Preis.
Wie bei so vielen Großprojekten hätten es die Verantwortlichen
außerdem versäumt, die Betroffenen frühzeitig zu unterrichten und zu
beteiligen, um nach Möglichkeiten zum optimalen Lärmschutz zu suchen.

„Die Wannsee-Route ist komplett unnötig. Sie produziert Lärm, der
vermeidbar ist. Und genau das akzeptieren Gerichte nicht, zumal die
Festlegung auch handwerklich fehlerhaft ist, da grundlegende
umweltrechtliche Anforderungen nicht beachtet worden sind“, sagt
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Klage im Auftrag der DUH und der
Kommunen eingereicht hat. Außerdem hat keine
Umweltverträglichkeitsprüfung für die Route stattgefunden, die jedoch
rechtlich vorgeschrieben sei. Darüber hinaus würden nach der
europäischen Lärmaktionsplanung als –ruhige Gebiete– bezeichnete
Zonen überflogen, was ebenfalls rechtswidrig sei.

„Die Bürgerinnen und Bürger von Kleinmachnow werden sich nicht als
Bauernopfer für die Interessen großer Airlines zur Verfügung
stellen“, sagt der Bürgermeister der Gemeinde Kleinmachnow, Michael
Grubert (SPD). „Wir hatten nie eine Möglichkeit, uns in das
Planfeststellungsverfahren einzubringen und werden diese komplett
unsinnige Routenführung nicht hinnehmen.“

Der parteilose Bürgermeister der Gemeinde Stahnsdorf, Bernd
Albers, ergänzt: „Dass die EU zunächst von uns verlangt, Gebiete
festzulegen, die es vor einer Lärmzunahme zu schützen gilt und dann
die Flugsicherung eine Flugautobahn über diese Regionen legt, ist
widersinnig und völlig inakzeptabel.“

Obwohl die Stadt Teltow nicht direkt von den Flügen betroffen ist,
unterstützt Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) die Klage aus voller
Überzeugung: „Es wurde bereits angekündigt, dass die Flugzeuge die
festgelegte Route verlassen dürfen, was auch die Teltower
Einwohnerinnen und Einwohner zu potentiellen Leidträgern eines
erhöhten Fluglärms machen würde. Deshalb behalten wir uns eine
weitere Klage vor.“ Aus Sicht Schmidts sei es möglich, die gesamte
Region von Fluglärm zu verschonen und diesen entlang der Autobahnen
zu leiten.

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171
3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel.: 030 88472-80, Mobil: 0171
2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Bernd Albers, Bürgermeister Stahnsdorf, Annastr. 3, 14532 Stahnsdorf,
Tel.: 03329 646103, E-Mail: gemeinde@stahnsdorf.de

Martina Bellack, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gemeindeamt
Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow, Tel.: 033203
8773 61, E-Mail: martina.bellack@kleinmachnow.de

Andrea Neumann, Pressestelle Stadt Teltow, Marktplatz 1-3, 14513
Teltow, Tel.: 03328 4781-253, E-Mail: a.neumann@teltow.de

Daniel Eckold, Pressesprecher Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009,
E-Mail: eckold@duh.de