Wer es auf 1,5 Promille im Blut bringt, der muss
schon ein paar Liter Bier intus haben. Wer behauptet, das könne ihm
nichts anhaben, weiß nicht, wovon er spricht. Das alles ist auch halb
so wild – so lange man nicht aufs Fahrrad steigt. Mit 1,5 Promille
wird es für manchen zur Herausforderung, das Fahrradschloss überhaupt
noch zu finden. Geradelt wird nach dem Kneipenbesuch trotzdem,
notfalls in Schlangenlinien, um das Taxigeld zu sparen. Und in dem
Irrglauben, das sei ja nicht so gefährlich. Nicht nur Fußgänger haben
dazu eine andere Meinung. Die Polizei indes darf erst zu spät
bestrafen – bei 1,6 Promille. Das kann sogar den Führerschein kosten.
Wenn der NRW-Innenminister deutlich strengere Spielregeln fordert,
ist das kein Aktionismus, er weiß sogar die Radfahrerlobby an seiner
Seite: In jeden vierten Unfall in Deutschland, bei dem Alkohol im
Spiel war, ist ein Radler verwickelt. In dem Fall können bereits 0,3
Promille reichen, um sich strafbar zu machen. Mangelhafte
Kontrollchancen sind ein Totschlagargument. Man muss das
Unrechtsbewusstsein schärfen: Betrunkene haben auf dem Rad nichts
verloren.
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