Ein Anfangsverdacht gegen den Betreiber ist ausreichend, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug im Zusammenhang mit den Corona-Testzentren wird unmittelbar gegen den Betreiber, oder, sofern eine juristische Person wie eine GmbH die Testzentren betrieb, gegen den Geschäftsführer als Beschuldigter geführt.
Wurden bereits Ermittlungsverfahren oder gar ein Strafverfahren eingeleitet gilt es, sich kompetent beraten und verteidigen zu lassen. Rechtsanwalt Mario Dujmovic verteidigt als Fachanwalt für Strafrecht bundesweit Beschuldigte in Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Vorwürfe des Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb von Corona-Testzentren.