Anders als oft behauptet sei das Bürgergeld auch in den vergangenen zwei Jahren nicht zu großzügig erhöht worden, so die Verfasser des Appells. Im Gegenteil: Aktuelle Analysen zeigen, dass Bürgergeld-berechtigte 2021-2023 erhebliche Kaufkraftverluste erlitten haben. Bei einer alleinstehenden Person summieren sich diese Verluste auf bis zu 1.012 Euro. Erst mit der Anpassung 2024 habe es eine Trendwende gegeben, wobei die aufgelaufenen Verluste nur zu einem kleinen Teil kompensiert würden.
Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier erklärt: „Für viele Menschen in Deutschland gehört Armut zu ihrem Alltag. Das erleben wir tagtäglich in unseren Beratungsstellen. Vielen fehlt schlicht das Geld für das Bahnticket, um Familie und Freunde zu besuchen oder um gesunde Lebensmittel zu kaufen. Ein Grund dafür sind Regelbedarfe, bei denen von einer wirklichen Existenzsicherung keine Rede sein kann. Dass jetzt eine Nullrunde trotz anhaltender Inflation droht, ist eine Unverschämtheit. Die Regelbedarfsermittlung muss an die Realität der Menschen angepasst werden. Und wer jetzt noch mit angeblich fehlenden Erwerbsanreizen um die Ecke kommt: Unterstützen Sie doch einfach unsere Forderung nach einem angemessenen Mindestlohn in Höhe von 15,02EUR!“
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