Das Kabinett hat am heutigen Mittwoch einen
Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt beschlossen. Dazu erklären die
familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dorothee Bär, und die innenpolitische Berichterstatterin Beatrix
Philipp:
„Der Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt soll es zukünftig
ermöglichen, dass Schwangere in Not ihr Kind unter ärztlicher
Betreuung auf die Welt bringen können, ohne dass die Daten der Mutter
offengelegt werden müssen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bis zum
16. Lebensjahr des Kindes die Daten der Mutter geheim bleiben. Danach
hat das Kind das Recht, den beim Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftlichen Aufgaben verwahrten geschlossenen Umschlag
mit seinem Herkunftsnachweis einzusehen. In Einzelfällen einer
besonderen Gefährdungssituation der Kindesmutter kann auf ihren
Wunsch hin ein Familiengericht allerdings auch nach dem 15.
Geburtstag des Kindes die Daten der Mutter sperren.
Mit dem Gesetzentwurf werden wir dem Schutz- und
Geheimhaltungsbedürfnis der Frauen, aber auch dem großen psychischen
Bedürfnis eines Kindes nach Kenntnis der eigenen Abstammung gerecht.
Dies ist für die gesunde Identitätsentwicklung des Kindes von
entscheidender Bedeutung.
Die Gewissheit, die eigene Identität über einen Zeitraum von 15
Jahren nicht offenlegen zu müssen, wird vielen Schwangeren in ihrer
belastenden Situation den Weg in die Beratung erleichtern. Wir
glauben, dass sich Frauen in Not durch ein besseres Beratungs- und
Unterstützungsangebot auf eine vertrauliche Geburt einlassen können.
Daher sieht der Entwurf auch vor, dass die Hilfen für Frauen, die
ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen, weiter ausgebaut
und besser bekannt gemacht werden, um mehr hilfebedürftige Frauen zu
erreichen.
Die aktuelle Situation der anonymen Kindesabgabe über Babyklappen
ist nicht zufriedenstellend. Es besteht ein dringender Bedarf an
einer gesetzlichen Regelung, die das ungeborene Leben schützt und die
medizinische Versorgung von Mutter und Kind bei der Geburt
gewährleistet. Wenn die Ergebnisse einer vom Familienministerium in
Auftrag gegebenen Evaluierung vorliegen, werden wir über die Zukunft
von Babyklappen weiter nachdenken müssen. Bis dahin sind die Länder
in der Pflicht, einheitliche Standards festzulegen, damit kein
Missbrauch durch Babyklappen erfolgen kann. Es darf nicht wieder dazu
kommen, dass Einrichtungen nicht wissen, wo die abgegebenen Kinder
geblieben sind, wie dies die DJI-Studie 2011 zeigte.“
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