Beck: Ein wichtiges Gesetz für die Neuausrichtung der Bundeswehr

„Wir haben im parlamentarischen Verfahren für die
Angehörigen der Bundeswehr, das Bundeswehrreform-Begleitgesetz
deutlich verbessern können. Die geplante Verkleinerung der Bundeswehr
für eine zukünftige Neuausrichtung ist durch unser Gesetz nun
sozialverträglich möglich.

Das Bundeswehrreform-Begleitgesetz ist auf fünf Jahre befristet.
Es ermöglicht Berufssoldaten und Beamten, mit Zustimmung des
Dienstherrn, schnell und sozialverträglich in andere Bereiche des
öffentlichen Dienstes zu wechseln oder aus der Bundeswehr
auszuscheiden. Das Gesetz setzt ebenfalls attraktive Anreize für die
unterschiedlichen Altersgruppen von Soldaten und Beamten, die in der
Bundeswehr verbleiben.

Für die Soldaten mit und ohne NVA-Vordienstzeit, die eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, fällt die
Hinzuverdienstgrenze weg. Somit stehen die ausscheidenden Soldaten
mit ihren vielfältigen Qualifikationen in Zeiten zunehmenden
Fachkräftemangels dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung. Für Soldaten,
die sich neu verpflichten, gibt es attraktive Verpflichtungsprämien.

Die Bundeswehr ist – ausgelöst durch die Bundeswehrreform und die
Aussetzung der Wehrpflicht – in einer besonderen Situation. Wir
begegnen mit dem Bundeswehrreform-Begleitgesetz diesen Umständen und
werden die Reform weiterhin konstruktiv unterstützen.“

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