Der Fraktionschef der nordrhein-westfälischen SPD im Landtag, Jochen Ott, ruft NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) auf, ein AfD-Verbotsverfahren noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Wüst übernimmt am 1. November den Vorsitz des Bundesrates. „Ich erwarte von dem Ministerpräsidenten, dass er auch seinen Vorsitz nutzt, um ein Verbotsverfahren in die Wege zu leiten“, sagt Ott „nw.de“, dem Online-Portal der Tageszeitung „Neue Westfälische“ (Bielefeld). Auf große Ankündigungen müssten jetzt „konkrete“ Taten folgen. Ziel müsse es sein, den eigentlichen Beschluss über die Einleitung eines Verbotsverfahrens im Bundesrat auf der Konferenz der Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler am 4. Dezember in Berlin zu fassen.
Kurz nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hatte Wüst öffentlich angeregt, eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern zu schaffen, die über den weiteren Umgang mit der AfD beraten solle. Ott geht einen Schritt weiter. Die kommende Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) müsse das Thema eines AfD-Verbotsverfahrens auf die Tagesordnung setzen, fordert der SPD-Politiker. „Aus meiner Sicht reicht es dabei nicht mehr aus, lediglich über die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zu diskutieren.“ Notwendig sei vielmehr ein „verbindlicher Grundsatzbeschluss“, fordert Ott. Der solle „jetzt alle erforderlichen Vorbereitungen für einen Antrag des Bundesrates auf Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes treffen“.
Bis zur Konferenz der Länderchefs im Dezember müssen laut Ott sämtliche notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu gehöre insbesondere, einen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten zu gewinnen, der mit der Antragstellung, Begründung des Antrags und der Prozessführung beauftragt werde. „Diese Schritte müssen jetzt parallel und mit der notwendigen Konsequenz eingeleitet werden. Für weitere Verzögerungen bleibt keine Zeit. Es ist bereits zu lange zu wenig passiert.“
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