Maßnahmen, wie sie etwa in Rheinland-Pfalz diskutiert werden, lehnt Geyer ab. Dort sollte die Mitgliedschaft in der AfD grundsätzlich als Ausschlusskriterium für die Beamtenlaufbahn gelten. Aus Sicht des dbb-Chefs wäre das rechtlich kaum haltbar. „Entscheidend ist immer der Einzelfall. Alles andere würde man vor Gericht gar nicht durchbekommen“, betonte Geyer.
Hintergrund ist eine anhaltende Debatte um den Umgang mit AfD-nahen Personen im öffentlichen Dienst. Verschiedene Bundesländer prüfen derzeit strengere Regelungen für die Einstellung von Bewerbern mit Verbindungen zur AfD, die in Teilen vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird. Geyer plädiert dafür, die bisher übliche Einzelfallprüfung bei einem Extremismusverdacht beizubehalten.
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