Heute fand die erste Lesung zum
Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) im Bundes-tag statt. Damit beginnt
der Abstimmungsprozess für das vom Gesundheitsminister eingebrachte
neue Gesetz zu den Änderungen in der Pflegeversicherung. Allerdings
fehlen noch wesentliche Teile. Die angekündigte finanzielle
Absicherung der Pflegefinanzierung aufgrund der drastisch
ansteigenden Zahl an Pflegebedürftigen steht ebenso aus wie die
Maßnahmen zum Bürokratieabbau.
„Das PNG vereint Ansätze, die in die richtige Richtung gehen. Der
bpa begrüßt die zukünftigen Verbesserungen für demenzerkrankte
Menschen und den Ausbau der Betreuungsleistungen auch in der
Tagespflege,“ so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater
Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der bundesweit über 7.000
private Pflegeeinrichtungen vertritt.
„Die wesentlichen Kritikpunkte bleiben. Wer mehr für die an Demenz
erkrank-ten Menschen machen will, darf weder die Mehrheit der
Pflegeheimbewohner noch die ambulant versorgten in der Pflegestufe
drei leer ausgehen lassen. Wichtig wäre ein Zeichen an die
Mitarbeiter und Pflegebedürftige, indem mehr Betreuungskräfte gewährt
werden. Auch die Berücksichtigung von Pflegesätzen, die auf der
Kalkulation von Tarifgehältern basieren, sollte selbstverständlich
sein,“ kritisiert Bernd Meurer.
Einige, noch im Referentenentwurf zum Gesetz enthaltene Punkte,
wurden im vorliegenden Gesetzentwurf bereits verändert – diese
Änderungen werden ausdrücklich begrüßt. Hierzu zählt der Verzicht
auf neue Leistungserbringer mit deutlich niedrigeren Qualitäts- und
Personalanforderungen.
Der bpa ruft dazu auf, den heute eingeleiteten Abstimmungsprozess
und Dialog für die nötigen Nachbesserungen zu nutzen und die übrigen
Bestandteile der Reform vorzulegen.
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