Hoffmann nannte etwa russische Luftangriffe auf zivile Ziele oder Entführungen und Zwangsadoptionen von ukrainischen Kindern. Einer juristischen Beurteilung wollte Hoffmann zwar nicht vorweggreifen. Seine persönliche Meinung sei aber, dass man das russische Vorgehen „nur als Terror gegen die Zivilbevölkerung beschreiben“ könne. Viele der mutmaßlichen Verbrechen würden von russischer Seite gut dokumentiert, da verantwortliche Kommandeure dafür ausgezeichnet würden, sagte Hoffmann.
Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine ist Hoffmann, der als Oberstaatsanwalt in Baden-Württemberg beurlaubt ist, Berater der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft. In der Vergangenheit hatte Hoffmann unter anderem für das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien ermittelt.
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