Anlässlich der heutigen Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Einstufung der neuen Gentechnik
als Gentechnik sagte Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt
und Naturschutz Deutschland (BUND,) in einer ersten Einschätzung des
Urteils:
„Mit seinem Urteil bestätigt Europas höchstes Gericht die Position
von Umwelt- und Verbraucherschützern, unabhängigen Wissenschaftlern
und gentechnikfrei wirtschaftenden Unternehmen.
Auch die neuen Gentechnikverfahren sind Gentechnik und müssen wie
die bisherigen Verfahren reguliert werden. Das Gericht hat
klargestellt, dass künstlich erzeugte Organismen nicht ungeprüft als
großes Freilandexperiment in die Umwelt gelangen und den Verbrauchern
untergejubelt werden dürfen.
Der EuGH hat das Vorsorgeprinzip bestätigt und den Schutz der
Bürger sowie ihre Wahlfreiheit über die Gewinninteressen von
Konzernen wie Bayer-Monsanto gestellt.
Das Urteil rückt die Bestrebungen jener Wissenschaftler und
Behörden gerade, die die neue Gentechnik ungeprüft und
ungekennzeichnet auf den Markt bringen wollten.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, dass sie
bezüglich der Gentechnik Wahlfreiheit garantiert, jetzt hat sie mit
dem EuGH-Urteil Rückenwind, dies umgehend umzusetzen.
Die EU-Kommission muss nun die Gentechnikunternehmen verpflichten,
Nachweisverfahren zur Verfügung zu stellen, so dass die Wahlfreiheit
von Verbrauchern, Züchtern, Bauern und Lebensmittelherstellern
garantiert werden kann.“
Pressekontakt:
Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnikexpertin, Mobil: 0162-9442299,
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