Familienpflegezeit ohne Rechtsanspruch bleibt ein Lippenbekenntnis

Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen
Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit erklärt SoVD-Präsident Adolf
Bauer:

Der verabschiedete Gesetzentwurf wird das Problem der
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege nicht lösen, denn er sieht keinen
Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit vor. Solange diese
Gretchenfrage in der Pflegepolitik nicht beantwortet ist, werden auch
die aktuellen und anerkennenswerten Bemühungen der Bundesregierung
scheitern. Zudem besteht die Gefahr, dass nur wenige Erwerbstätige
von dem Gesetz profitieren. Denn der vorgesehene Gehaltsverzicht von
bis zu 25 Prozent ist für viele Menschen nicht zu stemmen.

Der SoVD fordert statt eines zusätzlichen Gesetzes den Ausbau der
bestehenden Regelungen des Pflegezeitgesetzes.

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

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