Genitalverstümmelung an Mädchen: Wirksamer Schutz ist nötig und möglich (FOTO)


 

Die genitale Verstümmelung von Mädchen durch Herausschneiden von
Klitoris und Schamlippen gehört zu den schwersten
Kinderrechtsverletzungen unserer Zeit. Weltweit ist von mehr als 200
Millionen Opfern in Afrika, in arabischen Ländern und in Asien
auszugehen – Tendenz steigend.

Situation in Deutschland verschärft sich stetig

Bereits vor der massiv anwachsenden Migration von Menschen aus dem
afrikanischen und arabischen Raum mussten in Deutschland bis zu
50.000 minderjährige Mädchen als gefährdet eingestuft werden, Opfer
dieser Gewalttat zu werden, oft während Ferienreisen ins Heimatland
der Eltern.

Mit der verstärkten Migration aus Hochrisikoländern wie Äthiopien,
Eritrea und Somalia wächst die Zahl der akut gefährdeten Mädchen in
Deutschland stetig. Gegenüber dieser Gruppe spezifisch gefährdeter
Kindern hat der Staat eine Schutzpflicht inne, die er bislang nicht
erfüllt.

Kleine Mädchen werden der Verstümmelung schutzlos ausgeliefert

Die Bundesregierung wurde bereits vor mehr als 20 Jahren auf diese
Form der Kindesmisshandlung „vor unserer Haustür hingewiesen“, hat
aber bis heute keine adäquaten Schutzmaßnahmen eingeführt, im
Gegenteil: Bei der Änderung des Strafrechts im Jahr 2013 wurde beim
neu geschaffenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ (§226 a.
StGB) absichtlich ein niedriges Eingangsstrafmaß eingeführt, um eine
eventuelle Abschiebung der migrantischen Täter zu verhindern.

Darüber hinaus sabotieren Politiker und Ärzte seit mehr als einem
Jahrzehnt die wichtigste Grundlage, um die Strafverfolgung der
anstiftenden Elternteile überhaupt erst zu ermöglichen, indem sie die
Einführung einer ärztlichen Meldepflicht verhindern. Bislang dürfen
Ärzte, die eine Genitalverstümmelung an einem Kind feststellen, keine
Meldung an Ermittlungsbehörden geben.

Die Täter wissen genau, was sie tun: „Aufklärung“ läuft ins Leere
– auf Kosten der Steuerzahler

Mit der gleichen Beharrlichkeit, mit der die Bundesregierung die
Umsetzung sinnvoller Schutzmaßnahmen verweigert, nutzen Vereine und
NGOs das Thema, um für weitgehend wirkungslose Aktionen Steuer-
und/oder EU-Gelder zu kassieren, z.B. für die Ausbildung sogenannter
„Change Agents“, die in ihren „Communities“ Aufklärungsarbeit leisten
sollen und damit die Menschen überzeugen sollen, die Verstümmelungen
zu unterlassen.

Die Gründerin der TaskForce, Ines Laufer, kommentiert dazu:

„Die Botschaft hinter der unablässigen Forderung von „Aufklärung“
ist nicht nur irreführend, sondern auch zutiefst rassistisch, denn
sie unterstellt den Menschen, sie seien arachaisch, dumm und wüssten
gar nicht, was sie ihren Kindern antun. Langjährige Erfahrungen und
die Empirie belegen genau das Gegenteil: Die Verstümmelungstäter und
Anstifter (=Eltern) wissen genau, was sie tun. Sie sind in
Deutschland und Europa auch sehr gut organisiert und vernetzt, sowie
bestens über die Rechtslage informiert, die es ihnen leicht macht,
die Verstümmelungen ohne rechtliche Folgen zu verüben.“

Sicherer Schutz ist mit wenigen, aber wirksamen Maßnahmen möglich

Die TaskForce hat ein Präventionsprogramm erarbeitet, das der
staatlichen Schutzpflicht Rechnung trägt. Es beinhaltet die folgenden
drei einfachen Maßnahmen, mit denen umfassender, wirksamer und
messbarer Schutz für alle gefährdeten Mädchen sichergestellt werden
kann.

Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der
genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau
bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden
Kinder bis zum 18. Lebensjahr) kombiniert mit:

Gesetzlicher Meldepflicht (im Fall bereits verübter als auch bei
Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);

Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000
minderjährigen Mädchen der Risikogruppe, um die Taten in den
Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an
den Beschluss des BGH aus 2004, XII ZB 166/03).

Die steigende Zahl potentieller Opfer macht die Umsetzung dieser
Maßnahmen dringlicher denn je. Es ist höchste Zeit, dass
Parlamentarier und Regierung endlich in diesem Sinne handeln.

Pressekontakt:
Kontakt: TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung
e.V., eMail: info@taskforcefgm.de, Telefon: 01803 – 767 346 (9
ct/min. aus dem dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min.)

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