Handelsverbot für Robbenprodukte endgültig in Kraft

Der Gerichtshof der Europäischen Union
hob gestern die vorübergehende Aussetzung des EU-Handelsverbots für
Robbenprodukte auf. 16 Parteien, kanadische und norwegische
Robbenjäger und Fellhändler, hatten gegen das im August in Kraft
tretende Gesetz geklagt und die Suspension erwirkt. Der IFAW
(Internationaler Tierschutz-Fonds) begrüßt die Entscheidung des
Gerichtshofs, da dieses wichtige Gesetz nun endgültig in vollem
Umfang wirksam wird.

„Der Europäische Gerichtshof hat die richtige Entscheidung
getroffen,“ so Dr. Ralf Sonntag, Leiter des IFAW-Deutschland. „Die
Mehrheit der Europäer will keine Produkte, die aus grausamen und
unnötigen Jagden stammen. Das Handelsverbot trägt diesem Wunsch
Rechnung. Wir werden dieses Gesetz auch weiterhin verteidigen.“ Das
Handelsverbot stellt einen Meilenstein in der 40jährigen
IFAW-Kampagne gegen die Robbenjagd dar.

Das EU-Handelsverbot hat weitreichende Auswirkungen, denn es
verbietet Produkte aus allen kommerziellen Jagden, darunter Kanada,
Namibia und Norwegen. Ausgenommen ist die Jagd der Inuit und anderer
indigener Völker.

Die EU wird das Handelsverbot wahrscheinlich vor der
Welthandelsorganisation (WTO) verteidigen müssen. Kanada forderte
kürzlich weitere WTO-Konsultationen mit der EU. Diese werden
voraussichtlich noch in diesem Jahr stattfinden.

„Es ist schwer zu verstehen, warum besonders Kanada so viel
Aufwand betreibt, um eine überholte, grausame und von vielen Menschen
weltweit verabscheute Jagd aufrecht zu erhalten,“ so Sonntag weiter.
„Anstatt weiterhin so Rückwärtsgewandt zu handeln, sollte Kanada
lieber in die Zukunft investieren und den betroffenen Menschen
helfen, eine nachhaltige und zukunftsfähige Alternative aufzubauen.
Die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes bietet dafür eine
Chance.“

Pressekontakt:
Andreas Dinkelmeyer, Tel. 040-86650015, mobil: 0173-622 7539 oder
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