Harbarth/Mayer: Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs ist im Interesse unserer Kommunen und unserer Gesellschaft

Auch vereinbarte Neuregelung eines beschränkten
Familiennachzugs ist rechtlich möglich

Im Deutschen Bundestag hat am heutigen Montag eine
Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Verlängerung der Aussetzung des
Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten stattgefunden. Dazu
erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth, und der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer:

Stephan Harbarth: „Die heutige Anhörung von Sachverständigen hat
gezeigt: Die von der CDU/CSU-Fraktion angestrebte Verlängerung der
Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist
rechtlich möglich. Für die Union ist Flüchtlingsschutz zunächst und
vor allem Schutz auf Zeit – und der Familiennachzug muss sich dabei
nach unseren Aufnahmemöglichkeiten richten. Dahinter steht nicht ein
Mangel an Mitgefühl, sondern wir wissen, dass Bundespräsident Gauck
recht hatte, als er sagte: –Unser Herz ist weit. Aber unsere
Möglichkeiten sind endlich.–

Es ist gut, dass wir auch zu der beabsichtigten Neuregelung die
Meinung der Sachverständigen hören konnten. Die fachliche Diskussion
hat uns in der Unionsfraktion darin bestärkt, dass der mit der SPD
vereinbarte Weg einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen
der deutschen Gesellschaft und den Interessen der Betroffenen
darstellt.“

Stephan Mayer: „In der heutigen Anhörung ist deutlich geworden,
wie sehr unsere Kommunen mit der Aufnahme und Integration der vielen
Zuwanderer der vergangenen drei Jahre ausgelastet sind. Eine
Überlastung ist mit allen Mitteln zu vermeiden, wenn wir den
gesellschaftlichen Frieden im Land nicht gefährden wollen. Anders als
bei Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention haben wir
bei subsidiär Schutzberechtigten gesetzgeberischen Spielraum. Diesen
müssen wir nutzen. Die vereinbarte Verlängerung der Aussetzung und
Neuregelung eines beschränkten Familiennachzugs gibt unseren Kommunen
Zeit und Planungssicherheit, um die Mammutaufgabe der Integration zu
meistern.“

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