Jung: Besonderheiten der Saisonarbeit in der Landwirtschaft berücksichtigt

Behutsame Anpassung an den allgemeinen Mindestlohn
unter Wahrung der Tarifautonomie

Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung das
Tarifautonomiestärkungsgesetz beschlossen. Dazu erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Franz Josef Jung:

„Das Bundeskabinett hat mit seinem Beschluss die Weichen gestellt,
um die Besonderheiten von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft
zu berücksichtigen. Das ist ein Erfolg der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag und des Bundeslandwirtschaftsministers Christian
Schmidt.

Gerade Obst- und Gemüsebauern, die auf Saisonarbeitskräfte
angewiesen sind, erhalten durch den Gesetzentwurf die Möglichkeit,
sich in angemessener Zeit auf den Mindestlohn einzustellen. Im Falle
einer bundesweiten tariflichen Regelung können die Landwirte ihre
Betriebe bis zum 1. Januar 2017 an den allgemeinen Mindestlohn von
8,50 Euro je Zeitstunde anpassen. In der Landwirtschaft kann die
Einführung des flächendeckenden Mindestlohns damit Schritt für
Schritt erfolgen – und nicht – wie befürchtet – auf einen Schlag.

Jetzt liegt der Ball bei den Tarifvertragsparteien, einen
passgenauen Branchentarifvertrag auszuhandeln. Wir sind
zuversichtlich, dass sie von ihrer Tarifautonomie verantwortungsvoll
Gebrauch machen werden, um eine ausgewogene Vereinbarung
abzuschließen.

Auch für einen weiteren Knackpunkt steht eine Lösung bevor: Die
Vereinbarung von Stücklöhnen und Akkordlöhnen soll auch nach
Einführung des Mindestlohns zulässig bleiben, wenn gewährleistet ist,
dass der Mindestlohn für die geleisteten Arbeitsstunden erreicht
wird.

Das ist eine gute Nachricht für unsere landwirtschaftlichen
Familienbetriebe, die jetzt in der Spargelzeit gerade richtig kommt.
Der Mindestlohn darf nicht dazu führen, dass die Ernte auf den
Feldern liegen bleibt.“

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