Dass sich zwei Menschen, die sich zu
Lebzeiten nicht kannten, nach ihrem Tod im Geschlechtsakt vereinen,
kann man geschmacklos finden. Doch um Geschmack ging es nicht in der
Gerichtsverhandlung zum neuen „Körperwelten“-Museum. Es ging um die
Wissenschaftsfreiheit. Denn die vom Heidelberger Anatomen Gunther von
Hagens über Jahrzehnte zur Perfektion entwickelte Methode, tote
Körper zu konservieren, ist eine wissenschaftliche Leistung.
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