Neues Deutschland: Kein Weihnachtsbaum für Hartz-IV-Empfänger

Wenn sich Menschen zu Weihnachten beschenken, dann
legen sie ihre Gaben unter den festlich geschmückten Weihnachtsbaum.
Damit sich auch Hartz-IV-Bezieher einen solchen Baum leisten konnten,
war im Regelsatz auch etwas Geld für einen Weihnachtsbaum vorgesehen.
Ein zugegebenermaßen kleiner Beitrag. Doch selbst diesen ließ der
Gesetzgeber vor wenigen Monaten aus dem Regelsatz streichen. Dazu
muss man wissen, dass sich so ein Hartz-IV-Regelsatz aus vielen
Einzelposten zusammensetzt. So ist dort ein monatlicher Betrag für
Bekleidung und Nahrungsmittel ebenso vorgesehen wie etwas Geld für
Bildung oder Kultur. Zu einem der kleineren Punkte gehörte bislang
»Schnittblumen und Zimmerpflanzen«. Dafür waren 3,64 Euro pro Monat
eingestellt. Mit diesem Geld sollten die Arbeitslosen auch die Kosten
für den Weihnachtsbaum bestreiten. Nun kann man einwenden, dass die
Regelsatzberechnung ohnehin willkürlich erfolgt und sich der
Gesetzgeber einen ihm genehmen Beitrag zusammenrechnet. Doch es ist
auch ein symbolischer Akt, wenn die Bundesregierung »ihren«
Langzeitarbeitslosen das Geld für den Weihnachtsbaum streicht. Frei
nach Martin Luther: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht Weihnachten
feiern. Im gleichen Atemzug strich man den Betroffenen übrigens auch
das Geld für Alkohol und Tabak. Denn der Rausch ist jenen
vorbehalten, die arbeiten gehen. Vor allem in der Weihnachtszeit
entpuppt sich diese Politik als das, was sie ist: bevormundend und
herzlos.

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