Sollte es zu einer Neuauflage der Koalition aus
Union und SPD kommen, dann könnte das Kooperationsverbot fallen, das
dem Bund kategorisch untersagt, in die Schulpolitik der Länder
hineinzuregieren. Dann würde sich der Bund zum Beispiel stärker
finanziell beim Betrieb der Ganztagsschulen engagieren; bislang
durfte er dies nur im Rahmen von Sonderprogrammen.
Sollte, könnte, würde … Der Konjunktiv ist in diesem Fall
angebracht. Die Hürde Bundestag wird noch leicht zu nehmen sein; zwar
benötigen Union und SPD für die Abschaffung des Kooperationsverbots
eine Zweidrittelmehrheit – eine Mehrheit, über die sie nicht
verfügen, doch halten sowohl Linkspartei als auch Grüne und FDP das
2006 erlassene Kooperationsverbot für einen bildungspolitischen
Irrweg. Die unbekannte Variable ist der Bundesrat, der der
Grundgesetzänderung zustimmen muss. Die finanzschwachen Bundesländer
werden über zusätzliche Finanzspritzen aus Berlin sicherlich nicht
traurig sein. Aber es gibt auch Widerstand gegen das Vorhaben, denn
gerade Unionspolitiker fürchten, dass der Bund, nachdem er Geld
gegeben hat, auch bei Inhalten mitreden will.
Vor allem die Südländer werden in einer Sache hart bleiben: Über
Inhalte, etwa gemeinsame Lehrpläne oder einheitliche Standards, will
zum Beispiel Bayern mit Berlin nicht verhandeln. Ein
Kooperationsgebot, da sollte man sich nichts vormachen, wird es auch
nach einer Grundgesetzänderung nicht geben.
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