Wer von Bundespolizisten als Ausländer aus einer
bestimmten Region klassifiziert wird, muss künftig in der Nähe der
deutschen Grenzen verstärkt mit Kontrollen rechnen. Innenminister
Horst Seehofer will nämlich die Schleierfahndung, also
verdachtsunabhängige Personenkontrollen, ausweiten. Damit verfolgt
der CSU-Politiker das Ziel, Schutzsuchende aufzugreifen, die bereits
in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt haben. Das
Vorgehen widerspricht den Grundgedanken der Europäischen Union und
des Grundgesetzes. In der deutschen Verfassung ist ein
Diskriminierungsverbot verankert. Dagegen verstößt die Polizei, wenn
sie Menschen allein wegen ihrer Hautfarbe kontrolliert. Zudem ist die
Schleierfahndung ein Instrument zur Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität. Sie darf nicht in einem solchen
Maße eingesetzt werden, dass sie die gleiche Wirkung wie permanente
Kontrollen hat. Denn die Grenzen innerhalb der EU sollen
grundsätzlich offen sein.
Skandalös ist auch, dass Seehofer den institutionellen Rassismus
in seinen Behörden festigt. Unbescholtene Bürger werden in Grenznähe
zunehmend wie Verdächtige behandelt, weil ihr Aussehen nicht einer
bestimmten Norm entspricht. Der Innenminister spaltet mit seinem
Vorgehen die Gesellschaft, statt zu integrieren.
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