Am Mittwoch berät Berlins Stadtentwicklungsenatorin
Katrin Lompscher (LINKE) über einen gesetzlichen Mietendeckel.
Mietrechtsanwalt Henrik Solf denkt noch einen Schritt weiter. Im
Interview mit der in Berlin erscheinenden Tageszeitung „neues
deutschland“ (Mittwochausgabe) sagt er: „Die Bundesländer könnten
womöglich auch den Eigenbedarf einschränken.“ Aus Sicht von Solf
könnten einzelne Bundesländer Eigenbedarfskündigungen in Härtefällen
verbieten. „Und dann sagt man beispielsweise, als Härtefall gilt,
wenn mindestens ein Mieter über 60 Jahre alt ist oder länger als
zwanzig Jahre in der Wohnung wohnt. Das ist eine Frage der
Definition.“
Hintergrund ist die Föderalismusreform aus dem Jahr 2006. Damals
wurde die Zuständigkeit des Bundes für das Wohnungswesen gestrichen.
Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die Länder das Mietpreisrecht
selbst regeln können. An einem entsprechenden Gesetz arbeitet der
Senat derzeit.
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