Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling (UFR)
tritt Meldungen entgegen, nach denen städtische Auflagen die
Durchführung des „Christopher Street Day“ am kommenden Wochenende in
der Hansestadt gefährdeten. Dies berichtet die Tageszeitung „neues
deutschland“ in ihrer Wochenendausgabe. Laut Methling wurden
„Missverständnisse“ bezüglich der städtischen Auflagen in einem
Gespräch mit den Veranstaltern ausgeräumt. Es seien lediglich
Auflagen ausgesprochen worden, „wie sie analog auch bei allen anderen
Aufzügen und Versammlungen angewendet werden“. Das kolportierte
Alkoholverbot beziehe sich nur auf die Parade selbst, die Auflagen
zur Beschallung der Veranstaltung stellten „keinerlei Einschränkung“
der Praxis in den Vorjahren dar, heisst es in einer Stellungnahme,
die „nd“ vorliegt. Rathaus-Sprecher Ulrich Kunze spricht von einem
„Sturm im Wasserglas“.
Mitte der Woche hatten sich die Rostocker CSD-Veranstalter an die
Presse gewandt, nachdem sie die Auflagen der Ordnungsbehörden für die
Veranstaltung erhalten hatten. Die Presse hatte sie mit der
Einschätzung zitiert, eine Durchführung des CSD sei unter solchen
Bedingungen nicht möglich: „Wir dürfen keine Musik mehr abspielen,
keine Bänke auf dem Neuen Markt aufstellen oder Getränke anbieten“,
hatte Mathias Luther vom Vorstand des Organisations-Vereins gesagt.
Diese Auflagen und ein Verbot, sich bis zur Unkenntnlichkeit zu
verkleiden, hatte nicht nur in sozialen Medien für Entrüstung
gesorgt, das Portal queer.de sprach von einem „Drag Queen-Verbot“.
Aktivistinnen hatten bereits angekündigt, sich demonstrativ
festnehmen zu lassen, Bundespolitiker hatten die vermeintliche Affäre
kommentiert.
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