neues deutschland: Zum Vorhaben der drei Verfassungsorgane, der NPD den Geldhahn zuzudrehen

Die Frage, warum ein Staat Parteien auch noch
finanzieren soll, die ihm feindlich gesinnt sind, ist logisch. Das
Vorhaben der drei Verfassungsorgane daher folgerichtig, staatliche
Finanzierung der NPD zu kappen. Doch damit wird nur am Symptom
gedoktert. Dem Ungeheuer, das man loswerden will, werden die Flügel
gestutzt. Selbst dagegen sind Einwände zu bedenken. Wird doch die
grundgesetzlich vorgeschriebene Gleichbehandlung der Parteien
verletzt. Da ist nicht einmal die Warnung von Belang, dass im
Handumdrehen auch linke Parteien in den Fokus rücken könnten, sobald
sie radikale Veränderung der Gesellschaft fordern. Sondern dass es in
der Logik des Systems liegt, um das sich die Debatte dreht. Jede
Ausnahme schwächt das System selbst.

Allerdings geht es nicht allein um juristische Debatten. Es geht
um die Frage, wie weit der Staat gegen Parteien gehen darf, die
menschenfeindlich agieren. Natürlich ist das ein Eingeständnis, dass
am Ende Entscheidungen politisch getroffen werden und auch Justiz
nicht unabhängig von Politik ist. Gemessen daran, dass die
gesellschaftliche Stimmung derzeit alarmierend nach rechts kippt,
sind Sanktionen gegen die NPD zu begrüßen. Auch in der Hoffnung, dass
staatliches Handeln gegen Nazis eine positive Wirkung haben könnte
auf die Sensibilität gegenüber rechter Gefahr. Aber besser wäre es
schon anders herum: Dass staatliches Handeln gegen Naziideologie
sensibilisierte und immunisierte, NPD oder AfD keinen Fuß auf den
Boden bekämen. Symptombekämpfung wäre dann überflüssig.

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