mit zäher Beharrlichkeit wird wohl auch wieder die
Frage hervorgekramt, ob die Justiz wirklich in der Lage ist, ein
Verbrechen von der Dimension des Holocaust überhaupt auf- oder gar
abarbeiten zu können. Und erneut muss man festhalten: Nein, sie kann
es nicht. Aber sie versucht es auch gar nicht. Man heftet solchen
Verfahren gerne das Prädikat „NS-Prozess“ an, aber juristisch gesehen
geht es einzig um individuelle Schuld oder Unschuld. Demjanjuk mag
ein Scherge des Hitler-Regimes gewesen sein, aber dafür wird er nicht
bestraft. Er hat beim Massenmord geholfen – das ist seine Schuld.
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Ostsee-Zeitung
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