Eine Reform der Kita-Finanzierung mahnt der
Paritätische Wohlfahrtsverband an, um regionale Ungleichheiten zu
beenden und in allen Regionen die Realisierung des Rechtsanspruchs
auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind und eine gute Qualität der
Angebote sicherzustellen. Sowohl was die quantitative Versorgung,
insbesondere aber was die Qualität der Kinderbetreuung angeht,
gleiche Deutschland einem Flickenteppich. Der Paritätische fordert
daher ein Bundesgesetz, das die Länder verpflichtet, in
Landesrahmenverträgen einheitliche und transparente
Finanzierungsregelungen einzuführen. Über das System der
Entgeltfinanzierung soll dabei – analog zur Pflegefinanzierung – eine
auskömmliche Finanzierung der Leistungen besser als bisher
sichergestellt werden.
„Obwohl es einen individuellen Rechtsanspruch auf
Kindertagesbetreuung gibt und der Staat in der Pflicht ist,
entsprechende Angebote zu schaffen und zu finanzieren, ist die
Kita-Finanzierung vielerorts nicht auskömmlich. Das muss sich ändern.
Es kann nicht sein, dass Rechtsansprüche unterlaufen oder Angebote
der Kindertagesbetreuung vielerorts nur nach Kassenlage, nicht aber
nach Bedarfslage finanziert werden“, so Werner Hesse, Geschäftsführer
des Paritätischen Gesamtverbands. In der Praxis würden so die
intensiven Bemühungen zum Ausbau und zur Steigerung der Qualität in
der Kindertagesbetreuung der vergangenen Jahre konterkariert. „Die
Vielfalt regional unterschiedlicher Finanzierungsbedingungen führt
dazu, dass es letztlich von der Postleitzahl abhängt, ob Kinder ein
gutes Bildungs- und Betreuungsangebot erhalten oder nicht. Diese
Willkür muss ein Ende haben“, so Hesse.
Von einer einheitlichen Umstellung auf das System der
Entgeltfinanzierung seien neben mehr Planungssicherheit für die
Träger auch positive Impulse für die Qualität der Angebote zu
erwarten. „Statt Zuwendungen nach einem relativ willkürlichen und
obrigkeitsstaatlichen Kostenerstattungsprinzip müssen die Leistungen
durch kalkulierbare und planbare Entgelte finanziert werden.
Verbindliche Qualitätsvereinbarungen wären die Basis für die
Finanzierung von Leistungen“, so Stefan Spieker,
Vorstandsvorsitzender des gemeinnützigen Kita-Trägers FRÖBEL e.V.. In
den meisten Bundesländern seien die Zuschüsse an
Kindertageseinrichtungen bisher nicht kostendeckend. Praktisch seien
es vielfach Elterninitiativen oder Vereine, die die fehlenden Mittel
aufwenden müssen. „Ein staatlicher Rechtsanspruch muss auch zur Gänze
vom Staat getragen werden. Trägeranteile sind bei Rechtsansprüchen
systemwidrig und gehören abgeschafft“, so Spieker.
Das ausführliche „Konzept für ein gerechtes und transparentes
Finanzierungssystem für Kindertageseinrichtungen“ finden Sie unter:
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