Die unionsgeführte Koalition hat am gestrigen
Donnerstag im Deutschen Bundestag die achte Novelle des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Damit verbessert
sie die Rahmenbedingungen für einen funktionsfähigen, fairen und
sozialen Wettbewerb. Hierzu erklärt der wirtschaftspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer:
„Mit dem Beschluss hat der Deutsche Bundestag quasi die achte
Novelle des Grundgesetzes der Sozialen Marktwirtschaft verabschiedet.
Denn der Kerngedanke der Sozialen Marktwirtschaft ist es, auf der
Basis der Wettbewerbswirtschaft die freie Initiative mit einem gerade
durch die wirtschaftliche Leistung gesicherten sozialen Fortschritt
zu verbinden. Das GWB sorgt dabei für einen funktionierenden,
ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerb auf unseren
Märkten – ganz im Sinne seines Vaters Ludwig Erhard.
Anders als der unregulierte Raubtierkapitalismus oder die
menschenverachtende Planwirtschaft ist unsere Marktwirtschaft
wirklich sozial. Sie dient den Bedürfnissen der Menschen und nicht
umgekehrt!
Seiner essentiellen Rolle als Hüter des Wettbewerbs ist das GWB in
der Vergangenheit weitgehend gerecht geworden. Mit der Novellierung
erfolgen Nachbesserungen in den Kernbereichen der Fusionskontrolle,
der Missbrauchsaufsicht und des Verfahrens bei Kartellverstößen.
Zukünftig unterliegt erstens das wettbewerbliche Handeln der
gesetzlichen Krankenkassen dem Kartellrecht. Durch die Reformgesetze
der vergangenen Jahre sind die wettbewerblichen Elemente in der
gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt worden. So wurden
beispielsweise die Möglichkeiten der Krankenkassen, Selektivverträge
abzuschließen, erweitert. Auch können sie in erweitertem Umfang
Wahltarife oder Satzungsleistungen anbieten. Darüber hinaus stellt
der 2011 eingeführte kassenindividuelle Zusatzbeitrag ein zentrales
Unterscheidungskriterium im Wettbewerb dar. Es ist daher nur logisch,
das Kartellrecht auch auf die Krankenkassen auszuweiten. Die
effiziente Versorgung der Patienten wird darunter nicht leiden.
Konflikte mit dem Kooperationsgebot der Krankenkassen nach dem
Sozialrecht sind ebenfalls nicht zu erwarten. Denn grundsätzlich
bleibt auch weiterhin ein gemeinsames Handeln der Krankenkassen
möglich, zum Beispiel beim Mammographie-Screening.
Zweitens wird das Verbot der Preis-Kosten-Schere um weitere fünf
Jahre verlängert. Wir stärken damit die kleinen und mittleren
Tankstellenbetreiber. Auch die spezielle Preismissbrauchsvorschrift
für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter wird um weitere fünf
Jahre verlängert. Diese ist notwendig, da im Energiebereich immer
noch kein strukturell gesicherter Wettbewerb herrscht.
Drittens stärkt die Novelle den Handlungsspielraum kleiner und
mittlerer Presseunternehmen. Wir heben die Aufgreifschwelle für die
Fusion von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen von 25 Mio. Umsatz auf
62,5 Mio. Euro. Dies erlaubt mehr Fusionen von kleinen und mittleren
Verlagen und stärkt die Medienlandschaft. Gleichzeitig bleiben kleine
Marktteilnehmer vor einer Übernahme durch große Verlage geschützt.
Zur Sicherung der Pressevielfalt werden zudem Sanierungsfusionen
von Verlagen erleichtert. Dies ist insbesondere bei regionalen
Zeitungen relevant. Uns ist es lieber, kleine Verlage werden
übernommen als das sie aus wirtschaftlichen Gründen ganz aus dem
Markt ausscheiden. Darüber hinaus wird das bewährte Presse
Grosso-System durch eine Betrauungslösung rechtlich abgesichert. Dies
stärkt die Pressevielfalt vor allem in den ländlichen Räumen.
Insgesamt beweist die christlich-liberale Koalition mit der
Novellierung des GWB wirtschaftspolitischen Sachverstand und bewahrt
die unternehmerische Freiheit auf den Märkten. Gemäß dem ehemaligen
Vorsitzenden der Monopolkommission, Herrn Wernhard Möschel, dient
dies allen, denn: –Die Erfahrung zeigt, dass da, wo Märkte
funktionieren, jeder kriegt, was er will.“
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de