Schön/Weinberg: Kinderarmut entgegentreten – Verbesserungen beim Kinderzuschlag und beim Bildungs- und Teilhabepaket

Familienstärkungsgesetz passiert Bundeskabinett

Am morgigen Mittwoch wird das Bundeskabinett das
Familienstärkungsgesetz beschließen. Mit dem Gesetz sollen
Verbesserung beim Kinderzuschlag und beim Bildungs- und Teilhabepaket
erreicht werden. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, und der
familienpolitische Sprecher, Marcus Weinberg:

Nadine Schön:

„Mit einem familienpolitischen Maßnahmenpaket wollen CDU/CSU in
dieser Legislaturperiode diejenigen besonders unterstützen, die
arbeiten und Kinder erziehen. Dazu gehören neben der Erhöhung von
Kindergeld und Kinderfreibetrag, dem Baukindergeld, dem
Gute-Kita-Gesetz im nächsten Schritt auch das
„Starke-Familien-Gesetz“. Wir wollen Familien dabei unterstützen, ein
selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen. Mit dem
Kinderzuschlag unterstützen wir zielgerichtet diejenigen, die mit
geringen Einkommen arbeiten und die aber durch den Bedarf ihrer
Kinder in Hartz IV fallen würden. Der Kinderzuschlag ist somit eines
der wirkungsvollsten Instrumente, um Kinderarmut zu bekämpfen. Leider
kennen und beziehen ihn nur wenige Familien. Darüber hinaus verlieren
Familien den Zuschlag vollständig, sobald sie eine bestimmte
Einkommensgrenze überschreiten. Das kann dazu führen, dass die
Familie trotz Gehaltserhöhung weniger Geld zur Verfügung hat als
vorher. Das ändern wir jetzt. Familien erhalten den Kinderzuschlag
künftig leichter, sie werden bei der Antragstellung durch
Videoberatung und Netzwerkmanager unterstützt und sollen den Antrag
künftig auch digital einreichen können. Die Leistung läuft mit
steigendem Einkommen langsam aus. Wer zusätzliches Einkommen
verdient, darf künftig mehr davon behalten. Ein wichtiges Signal,
dass sich Leistung auch lohnt.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, entbürokratisieren und
verbessern wir auch das Bildungs- und Teilhabepaket. Der Eigenanteil
für Schülerbeförderung und Mittagessen fällt künftig weg. Das
entlastet Träger und Kommunen von Bürokratie und Leistungsbezieher
von Kosten. Als Union setzen wir uns dafür ein, dass Kinder aus
Familien im Leistungsbezug künftig noch besser unterstützt werden,
wenn sie in Vereinen aktiv sein wollen: Den Zuschuss von zehn Euro
für Vereinsbeiträge wollen wir erhöhen, das Verfahren vereinfachen.
Denn Teilhabe gelingt in Vereinen und Verbänden besonders. Das wollen
wir besser unterstützen. Dafür setzen wir uns im parlamentarischen
Verfahren ein.“

Marcus Weinberg:

„Mit dem Familienstärkungsgesetz bringt die Koalition ein
wichtiges Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Kinderarmut auf den Weg.
Das Gesetz setzt eine der zentralen Forderung von CDU/CSU für die
Zukunft unserer Kinder, die wir im Koalitionsvertrag festgehalten
haben, um. Mit den Verbesserungen beim Kinderzuschlag, wie der
Erhöhung, der Berechnung und Antragstellung der Leistung, schaffen
wir notwendige Rahmenbedingungen für Erwerbsanreize für Eltern; denn
die Erwerbstätigkeit der Eltern ist eine elementare Voraussetzung, um
Kinder aus der Armut zu holen.

CDU/CSU werden sich im parlamentarischen Verfahren für weitere
Erleichterungen für Eltern bei der Antragstellung und beim Verfahren
stark machen. Denn es kann nicht sein, dass – wie aktuelle
Berechnungen der Bundesfamilienministerin vorsehen – auch nach der
Kinderzuschlagsreform lediglich 35 Prozent der Berechtigten diese
wichtige familienpolitische Leistung in Anspruch nehmen. Wir müssen
alles dafür tun, dass möglichst alle Berechtigten den Kinderzuschlag
und das Bildungs- und Teilhabepaket kennen und auch in Anspruch
nehmen. Nur so können wir unser Ziel, Kinderarmut mit wirksamen
Maßnahmen umfangreich zu verhindern, erreichen. Außerdem werden wir
prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die soziokulturelle Teilhabe
der betroffenen Kinder verstärkter sicherzustellen. Der Anteil der
Unterstützung bei Angeboten der Bildung, der Kultur oder des Sports
muss erhöht werden.“

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