Sozialverband SoVD begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Wahlrechtsausschlüssen / SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

„Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt:
Menschen mit Behinderungen dürfen nicht von Wahlen ausgeschlossen
werden. Damit hat die Bundesregierung nun einen höchstrichterlichen
Auftrag, über 81.000 Wählerinnen und Wählern den Gang zur Wahlurne zu
ermöglichen. Die Koalition muss jetzt handeln!“

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