Wahlgesetze müssen für Europawahl und Landtagswahlen überarbeitet werden – Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen

Zur heute veröffentlichten Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse
für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit
untergebrachte Straftäter erklärt die Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für
Menschenrechte:

„Wir begrüßen die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass
die Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren
Angelegenheiten Betreute gemäß § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes
(BWahlG) und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen
Krankenhaus untergebrachte Straftäter gemäß § 13 Nr. 3 BWahlG
verfassungswidrig sind.

Bei diesen Wahlrechtsausschlüssen handelt sich um eine
ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, die auch im Widerspruch zu
Artikel 29 UN-Behindertenrechtskonvention steht.

Die Ungleichbehandlung hinsichtlich der Bundestagswahl ist mit dem
heutigen Tag beendet. Das ist ein wichtiger Schritt für Rechtsstaat
und Demokratie.

Wir empfehlen dem Deutschen Bundestag, jetzt auch die
Wahlrechtsausschlüsse im Europawahlgesetz aufzuheben. Die
Landesgesetzgeber müssen im Lichte der Entscheidung ihre
Landeswahlgesetze ebenfalls anpassen und sollten bis dahin allen
Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht einräumen.“

WEITERE INFORMATIONEN

Das Institut hat im Verfahren eine Stellungnahme (amicus curiae)
abgegeben:

Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zu den
Wahlrechtsausschlüssen nach dem Bundeswahlgesetz (BWahlG) im
Wahlprüfbeschwerdeverfahren (2 BvC 62/14). Eingereicht am 30.
September 2016. http://ots.de/5Xf2kt

Menschenrechtsbericht 2017/2018, Kapitel 5.3 Wahlrechtsausschlüsse
von Menschen mit Behinderungen – Übersicht Landeswahlgesetze
http://ots.de/YTnopb

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige
Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den
Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status).
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat
gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359-14 | Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @dimr_berlin

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell