Allerdings rät Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern dennoch dazu, von Zeit zu Zeit die in der Vergangenheit erteilten Freistellungsaufträge bei den Banken auf ihre Höhe hin zu überprüfen. Entsprechen diese nicht mehr der Höhe der tatsächlichen Kapitalerträge, kommt es zum automatischen Einbehalt der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent durch die Banken. Gegebenenfalls kommen die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag noch hinzu.
Zu niedrige Freistellungsaufträge bedeuten zusätzliche Arbeit
Liegen sämtliche Kapitalerträge eines Jahres unter dem Sparerpauschbetrag, fallen keine Steuern an. Steuern auf Kapitalerträge, welche aufgrund eines zu niedrig erteilten Freistellungsauftrags einbehalten wurden, können mit der Einkommenssteuererklärung zwar wieder zurückgeholt werden, dies ist aber ein unnötiger Aufwand. Vorteilhafter ist es, die Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinne durch einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag in voller Höhe und direkt auf seinem Konto gutgeschrieben zu bekommen. Somit steht beispielsweise einer Reinvestition und damit Zinseszinseffekten nichts im Wege. Die Freistellungsaufträge bei den einzelnen Banken lassen sich in der Regel online auf deren Website anhand von Formularen oder in deren Niederlassungen anpassen.