Die Beschäftigten im Justizvollzug leisteten jeden
Tag hervorragende Arbeit. Dem Personal der Justizvollzugsanstalten in
Schleswig-Holstein gebührt unsere Anerkennung. Die körperlichen und
psychischen Belastungen ihrer Tätigkeit sind keine
Selbstverständlichkeit. Schleswig-Holstein hat die geringste
Gefangenenrate. In Relation zur Bevölkerungszahl sitzen in Bayern
dreimal so viele Menschen ein. Wir können aber auch nicht leugnen,
dass die Situation im Justizvollzug in den letzten Jahren nicht
einfacher geworden ist. Die Gefangenenklientel wurde für die
Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten zunehmend schwieriger. Ja, es
gibt Krankenstände in Justizvollzugsanstalten, die uns nicht
zufrieden stellen. Aber es wurde auch was getan. In den letzten
Jahren wurden vielfältige Maßnahmen im Bereich der
Gesundheitsförderung für Bedienstete des Justizvollzuges angeboten.
In Zusammenarbeit mit den Betriebsärzten der Anstalten wurden
Angebote aus dem Bereich der Gesundheitsförderung weiter ausgebaut,
z.B. Ergonomic Checks. Es gab Maßnahmen im Bereich
betriebssportlicher Aktivitäten, wie z.B. Bereitstellung von
Sportstätten und Sportgeräten, vergünstigter Eintritt in öffentlichen
Schwimmbädern und die Durchführung von Gesundheitstagen.
Damit das Vollzugsziel, die Befähigung der Gefangenen, künftig ein
Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten zu führen,
erfüllt werden kann, brauchen wir gesundes und motiviertes Personal,
damit sich möglichst viele Chancen der Resozialisierung bieten.
Aufgrund einer erlebten Diskrepanz zwischen dem Anspruch an die
Berufsrolle, dem Ziel der Resozialisierung und der Tagesrealität in
den Anstalten, ist es für viele Bedienstete schwierig, eine intakte
Rollenidentität aufzubauen. Auch mangelnde Erfolgserlebnisse und
eingefahrene Routine können bei einigen Bediensteten zur Ernüchterung
beim Ableisten des Dienstes führen. Dem Personal in den
Justizvollzugsanstalten muss das Gefühl gegeben werden, dass sie mit
ihrer Arbeit etwas Sinnvolles bewirken. Dazu sollte ihnen angemessene
Unterstützung und Wertschätzung entgegenkommen. Mit ihrem Antrag für
eine Personalbedarfsanalyse im Justizvollzug wollen sie den
Personalbedarf ermitteln, der der Ziel- und Zwecksetzung der
jeweiligen Anstalt entspricht. Sie wollen Anstaltsleitungen und
Personalvertretungen mit einbeziehen. Wir werden genau verfolgen, was
das bedeutet und wie es erfolgt.
Die FDP hatte in der letzten Wahlperiode bereits einen Antrag im
Schleswig-Holsteinischen Landtag gestellt (Drs. 18/4098), in dem eine
Analyse des Personalbedarfs im Justizvollzug durch eine „externe
Kommission“ durchgeführt werden sollte. In der Debatte des Landtages
über diesen Antrag wurde jedoch deutlich, dass dieses in der
praktischen Umsetzung auf unterschiedliche Probleme, die in der
Spezialität der Materie Justizvollzug begründet sind, stoßen wird. So
ist es nur folgerichtig, dass Prüfungen des Bundesrechnungshofes
gezeigt haben, dass bei der Beschreibung der für eine
Personalbedarfsermittlung zu erbringenden Leistungen oft unscharfe
oder zu pauschale Aufgabenbeschreibungen verwendet werden.
Begriffe wie „angemessene Methoden“ oder „neuester Stand der
Wissenschaft“ sind zu unbestimmt, um die zu erbringende Leistung des
externen Beraters zu definieren. Letztlich überlassen solche
Worthülsen dem Beratungsunternehmen selbst die Entscheidung, mit
welchen Methoden und mit welchem Aufwand es den Personalbedarf
ermitteln will. Hier werden wir genau aufpassen. Bitte bedenken Sie
das externe Berater sich nur schwer in die Arbeitsrealität in
Justizvollzugsanstalten hineindenken können. Angesichts der
erheblichen Eigenleistungen, welche Behörden auch bei der
Personalbedarfsermittlung durch externe Berater erbringen müssen,
empfehlt es sich den Umfang des Beratungsauftrages zu beschränken.
Ich möchte betonen, dass eine Erhebung nur dann eine verlässliche
Grundlage für die politische Diskussion über die Personalbemessung im
Justizvollzug sein kann, wenn sie transparent, valide und
nachvollziehbar erfolgt und nicht bereits mit bestimmten Bewertungen,
Lücken oder Fehlern verbunden ist.
Meine Damen und Herren von der Landesregierung, seien sie
versichert, wir werden genau beobachten, wer, wie die
Personalbedarfsanalyse erstellt und was dies für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im Justizvollzugsdienst und überhaupt für die
Justizvollzugsanstalten als Ganzes bedeutet.
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)
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