Heute hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des
Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf zur Neuordnung der
Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister beschlossen. Dazu
erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
Die christlich-liberale Koalition steht für eine Sozialpolitik mit
Augenmaß. Wir sorgen dafür, dass bei der Neuordnung der
Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister der
Vertrauensschutz der Betroffenen ausreichend berücksichtigt wird. Wir
stellen sicher, dass der Berufsunfähigkeitsschutz im
Zusatzversorgungssystem für die 40-jährigen und älteren Betroffenen
weiter gilt. Damit greifen wir einen berechtigten Wunsch des
Berufsstandes und eine entsprechende Forderung des Bundesrates auf.
Der Regierungsentwurf sah Vertrauensschutz erst ab einem Alter von 50
Jahren vor.
Für über 40-jährige Versicherte ist es auf dem freien Markt nahezu
ausgeschlossen, sich zu angemessenen Konditionen privat gegen das
Risiko der Berufsunfähigkeit zu versichern. Zudem hat Rot-Grün, als
sie Ende 2000 den Berufsunfähigkeitsschutz in der gesetzlichen
Rentenversicherung privatisiert hat, eine Vertrauensschutzregelung
ebenfalls bereits ab dem Alter von 40 Jahren eingeführt. Hier
schaffen wir mit unserem Änderungsantrag einen gesetzlichen
Gleichklang.
Hintergrund:
Im Hinblick auf die Abschaffung des Schornsteinfegermonopols
unterliegen die Bezirksschornsteinfegermeister nach einer noch bis
Ende 2012 geltenden Übergangszeit weitgehend dem freien Wettbewerb
und sind damit anderen Handwerksmeistern gleichgestellt. Aus diesem
Grund muss ihre spezifische Alterssicherung an die neuen
berufsrechtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
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