Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Urteilüber Handys am Steuer

Übeltäter ist in Wirklichkeit der Gesetzgeber.
Er hat den betreffenden Absatz in der Straßenverkehrsordnung
umformuliert, um ihn geschlechterneutral zu machen. Nur, gut gemeint
ist manchmal nicht gut gemacht. Nicht die Richter haben ein
Schlupfloch für Handysünder eröffnet, sondern die Experten im
Bundesverkehrsministerium mit ihrer Formulierungskunst. Die
Stuttgarter Juristen haben den krassen Fehler aufgezeigt und den
Deutschen Verkehrsgerichtstag veranlasst, auf Änderung zu drängen.
Gut so. Das allerdings greift zu kurz. Handygefummel am Steuer zu
verbieten, ist zu wenig. Ein Verbot muss her, dass alle
elektronischen Geräte umfasst, die nicht fest mit dem Auto verbunden
sind. Das erhöht die Verkehrssicherheit, das erleichtert
Verkehrsrichtern die Arbeit.

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