„Früher war die Rechtsprechung bei
Unterhaltsstreitigkeiten mamafixiert, heute ist sie staatsfixiert. Ab
einem Alter von drei Jahren gehören Kinder nach Ansicht des
Bundesgerichtshofs (BGH) in öffentliche Betreuungseinrichtungen – und
zwar so lange wie möglich. Mutti wird durch qualifiziertes
Fachpersonal ersetzt und soll bitte schön Vollzeit arbeiten.“
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