Stuttgarter Zeitung: zur Einigung beim Thema Kinderehe

Es ist völlig unbestritten, dass eine
vorangegangene Heirat von 13-, 14- oder 15-jährigen Mädchen in
Deutschland nicht anerkannt werden darf. Zum deutschen Recht gehört
aber auch, dass bei älteren Jugendlichen von 16 und 17 Jahren eine
Hochzeit in Ausnahmefällen erlaubt ist – wenn ein Familiengericht
zustimmt. Wer also keine Einzelfallprüfung für ältere Jugendliche
unter den Flüchtlingen will, müsste das Recht auch für deutsche
Jugendliche ändern. Das ist in der Diskussion. Nun aber so zu tun,
als handelte es sich bei der Einzelfallprüfung um eine
Ungeheuerlichkeit von Minister Maas, ist mehr der Hysterie in Zeiten
von AfD und Pegida geschuldet als den Fakten.

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