Insolvenzantrag eines ausreichend gesicherten Gläubigers ist unzulässig – Insolvenzrecht Dresden

Hat ein Gläubiger für seine Forderung ausreichende Sicherheiten am Schuldnervermögen, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für einen nach§…

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Streit um Restschuldbefreiung kannüber Schlusstermin hinausgehen – Insolvenzrecht Dresden

Schuldner darf sich gegen Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung auch nach dem Schlusstermin wehren, wenn das…

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Insolvenzantrag eines Gläubigers kann rechtsmissbräuchlich sein – Rechtsanwalt Insolvenzrecht Dresden

Rechtsmissbrauch eines Insolvenzantrags ist zu bejahen, wenn der Gläubiger einen Konkurrenten vom Markt entfernen will.

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Insolvenzanfechtung nach§ 131 I Nr. 1 InsO – Insolvenzrecht Dresden

Zahlungen des Schuldners aufgrund Vollstreckungsdrucks erhöhen Rückzahlungsrisiko bei Schuldnerinsolvenz - Insolvenzrecht Dresden

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Vorteilsverschaffung zugunsten eines Gläubigers begründet Vorsatzanfechtung – Insolvenzrecht Dresden.

Vorteilsverschaffung durch Schuldner zugunsten eines Gläubigers in der Zwangsvollstreckung begründet Vorsatzanfechtung,§ 133 InsO - Insolvenzrecht Dresden.

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echtshandlung des Schuldners ist Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung – Insolvenzrecht Dresden

echtshandlung des Schuldners ist Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht Dresden

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RA-Horrion:Direktversicherung in Insolvenz des Arbeitgebers – Insolvenzrecht Dresden – Insolvenz Dresden

RA-Horrion:Arbeitnehmer behält bei Erreichen der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft Bezugsrecht aus Direktversicherung - Insolvenzrecht Dresden - Insolvenz Dresden.

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